Verhaltenskodex

Unsere ethischen Richtlinien

Bei Grayling nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung sehr ernst. Wir orientieren uns in all unseren Geschäftsbereichen weltweit an hohen moralischen und ethischen Standards. Wir betrachten es als unsere Pflicht, unsere Geschäftsziele stets sorgfältig mit unseren Grundwerten in Einklang zu bringen. Natürlich wollen wir als wirtschaftliches Unternehmen unser Geschäft ausbauen. Aber es ist uns ein großes Anliegen, dieses Wachstum mit einer kompromisslosen Haltung gegenüber unethischen Praktiken, Produkten, Organisationen und Regimes zu erreichen.

Unsere Leitprinzipien gelten für alle Unternehmen innerhalb der Grayling-Gruppe weltweit. Im Falle einer Zusammenarbeit mit einer Partneragentur außerhalb der Gruppe gelten unsere etischen Richtlinien auch für unsere Partner.

Das globale Compliance-Team von Grayling

Das Compliance Team von Grayling setzt sich aus hochrangigen Führungskräften aus allen Bereichen unseres Unternehmens zusammen und berichtet an unser Global Leadership Team.
Das Compliance Team ist für die die Erstellung, Überprüfung und Umsetzung unserer ethischen Richtlinien verantwortlich. Es prüft etwaige Beschwerden bzw. Bedenken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem gesamten Netzwerk. Solche Bedenken können sich beispielsweise auf aktuelle oder künftige Kunden beziehen, sind aber keineswegs nur auf die Kundenarbeit beschränkt.

Kunden – Produkte und Dienstleistungen

Viele Unternehmen verfügen über ein großes Portfolio an Produkten und Dienstleistungen in den unterschiedlichsten Branchen. Daher ist es schwierig, eine finale Liste jener Unternehmen zu erstellen, mit denen Grayling eine Zusammenarbeit ausschließt.

Wir werden jedoch keinesfalls

  • für das Rauchen werben oder die Tätigkeit von Tabakunternehmen unterstützen;
  • Aktivitäten fördern, die in den Ländern, in denen die Kampagnen durchgeführt werden sollen, als illegal gelten;
  • den übermäßigen Konsum von, die Abhängigkeit von oder die Sucht nach: Alkohol, Lebensmitteln, nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, Glücksspiel fördern;
  • Werbung für Alkohol an Personen unter der gesetzlichen Altersgrenze, die in jedem Gebiet / Land / Staat festgelegt ist
  • eine Organisation unterstützen, die aktiv Waffen an Regierungen oder andere Parteien verkauft, in denen ein militärischer oder ziviler Konflikt herrscht, der gegen UN-Resolutionen und/oder Sanktionen verstößt.

Wir beurteilen jeden potenziellen Neukunden individuell und akzeptieren keine Verträge oder Honorare von Unternehmen, die offensichtlich Leistungen in einem der oben angeführten Bereiche erwartet. Im Zweifelsfall erfolgt eine Prüfung und Entscheidung durch unser globales Compliance Team.

Kunden – Arbeitsrechtliche Standards

Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jedem Unternehmen, das Arbeitspraktiken duldet, unterstützt oder anwendet, die zu einer Verletzung von individuellen Menschen- und Arbeitsrechten führen. Wir arbeiten nur mit Unternehmen zusammen, die nachweisen können, dass sie alle nationalen und internationalen Arbeitsgesetze – einschließlich des britischen Gesetzes zu Moderner Sklaverei und Menschenhandel (2015 ) – vollständig einhalten. Wenn ein (potenzieller) Kunde in einer Branche oder einer Region der Welt tätig ist, die mit Sklaverei oder Zwangsarbeit in Verbindung gebracht wird, überprüfen wir, welche Schritte das Unternehmen gegen etwaige Verletzungen der Menschen- oder Arbeitsrechte innerhalb seiner eigenen Lieferketten unternimmt.

Unser Ziel ist es, ein Höchstmaß an Transparenz in unseren Kundenbeziehungen zu gewährleisten. So kommen wir auch nicht Aufforderungen unserer Kunden nach, die zum Ziel haben, die Wahrheit über ihre Geschäftsaktivitäten und -praktiken zu verfälschen.

Kunden aus den Bereichen Politik und öffentlicher Sektor

Grayling wird nicht für Regierungen von Ländern arbeiten, die nicht Mitglied der UN, der EU, der NATO oder des British Commonwealth sind.

  • Wir werden nicht mit Regierungen von Ländern zusammenarbeiten, gegen die durch eine Resolution der Vereinten Nationen oder des britischen Commonwealth Sanktionen verhängt wurden oder die keine normalen diplomatischen Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft unterhalten.
  • Wir führen keine proaktiven PR-Kampagnen im Namen politischer Parteien oder einzelner Kandidaten durch, aber von Zeit zu Zeit veranstalten wir Medientrainings, bei denen wir weder Einfluss auf Inhalte oder Kampagnen nehmen noch diese beraten. Diese Politik gilt für alle Regierungen bzw. Staatsoberhäupter souveräner Länder. Sie gilt auch für Organisationen, die zu 100 % von souveränen Staaten finanziert werden.
  • Wenn Länder oder Regierungen alle oben genannten Kriterien erfüllen, aber dennoch Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage oder der bürgerlichen Freiheiten bestehen, leiten wir die Angelegenheit zur Prüfung und Entscheidung an die Grayling Global Ethical Policy Group weiter.

Wenn ein potenzieller Kunde aus dem öffentlichen Sektor alle oben genannten Kriterien erfüllt, übernehmen wir Aufträge in folgenden Bereichen:

  • Tourismus
  • Auslandsinvestitionen
  • Staatsfonds
  • Privatisierung
  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • Bildung
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Kultur

Grayling und seine Muttergesellschaft, Huntsworth, haben ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich und sind dort registriert. Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit dem britischen Amt für auswärtige Angelegenheiten und dem Commonwealth. Bevor wir Aufträge annehmen, die ein Land oder eine Regierung direkt oder indirekt unterstützen, lassen wir uns von diesen beraten. Andere internationale Sicherheits- und Rating-Agenturen können ebenfalls für Risikoanalysen und Empfehlungen konsultiert werden.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards von Grayling

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekten – weltweit. Unsere Expertinnen und Experten bringen viel persönliches Know-how und Erfahrung in Sachen Nachhaltigkeit mit. Dieses kombinierte Wissen bildet die Grundlage für unsere eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien, die in unserem gesamten Netzwerk umgesetzt werden.

Zu unseren Grundprinzipien gehören unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Abfallvermeidung durch solide Beschaffungs- und Wiederverwendungsstrategien
  • Reduzierter Energieverbrauch, wo und wann immer möglich
  • Verhinderung von Umweltverschmutzung und Erhalt natürlicher Ressourcen, wo und wann immer möglich
  • Einhaltung der gesetzlichen Umweltschutz-Bestimmungen in jedem Land, in dem wir tätig sind.

Wir nehmen keinen Auftrag und keine Honorare von Organisationen an, von denen wir wissen, dass sie wissentlich/vorsätzlich gegen eine geltende Umweltgesetzgebung verstoßen.

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Grayling

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser größtes Asset. Wir glauben, dass es in unserer Verantwortung liegt, ihnen ein anregendes und wertschätzendes Umfeld zu bieten. Ein Umfeld, in dem jede(r) Einzelne arbeiten und lernen kann. Diese Richtlinie wird durch weitere länderspezifische Richtlinien in den Bereichen Chancengleichheit, diskriminierendes Verhalten, Dienstverträge, Gesundheit und Sicherheit ergänzt.

  • Wir unterstützen und befolgen alle Punkte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
  • Wir unterstützen und befolgen alle Richtlinien, die in den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO festgelegt sind.
  • Wir unterstützen und erfüllen alle Bestimmungen des britischen Gesetzes über Moderne Sklaverei und Menschenhandel (2015).
  • Wir erwarten von unseren Kunden, Lieferanten und Partnern, dass sie in Übereinstimmung mit allen Aspekten unserer ethischen Grundwerte handeln. Wir werden die Zusammenarbeit mit Partnern oder Lieferanten einstellen, sobald einzeln Aspekt dieser Richtlinie nicht erfüllt werden.
  • Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern beträgt unsere Standard-Zahlungsfrist 60 Tage (verhandelbar).

Unsere Richtlinien in der Kommunikationsberatung

Grayling hat sich zur ethischen Kommunikation verpflichtet und bietet seinen Kunden höchste professionelle Standards auf der Grundlage von Transparenz und bewährten Verfahren. Folglich beteiligen wir uns nicht an einer der folgenden Praktiken:

  • „Astroturfing”: die künstliche Schaffung von Grassroot-Begeisterung für ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen politischen Standpunkt. Dazu gehört die Einführung von automatisiertem Astroturfing, z.B. Online-Zombie-Dienste, um Zuspruch in Social Media künstlich zu erhöhen, Spam-Inhalte zu generieren oder die Zahl der Seitenaufrufe, Videoaufrufe, Klicks usw. zu steigern.
  • Die Nutzung von Social Media für verdeckte Marketing- oder PR-Zwecke: Wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter oder ein freier Auftragnehmer aus persönlichem Interesse in sozialen Medien etwas Kunden-bezogenes diskutiert oder bewirbt, muss sie/er stets den eigenen Namen verwenden und deutlich darauf hinweisen (Offenlegung: Ich arbeite für die Marke xy). In einem Mikroblog wie X (Twitter) geschieht dies in der Regel mittels eines Hashtags (#GraylingKunde) oder (#Kunde), wenn der Platz begrenzt ist.
  • Zahlungen an Medienvertreterinnen und -vertreter für Berichterstattung ohne vollständige Offenlegung (z.B. Kennzeichnung als Advertorial oder gesponsert). Dies gilt auch für den Bereich Influencer Relations.
  • Alle anderen Praktiken, die als gesetzwidrig erachtet werden und/oder nicht mit den Ehrenkodizes internationaler oder nationaler Branchenverbände (z.B. ICCO, DPRG, PRVA) vereinbar sind.